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Erscheinung:02.05.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Zinsfox24.com: BaFin ermittelt gegen „Zinsfox“

Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor Angeboten der „Zinsfox“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website zinsfox24.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Eine „Zinsfox“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

„Zinsfox“ betrieb zuletzt die Websites zins-fox.com und zinsfox.com. Vor diesen hatte die BaFin bereits am 5. Februar 2024 gewarnt. Die Websites sind inhaltlich vollständig identisch.

Darüber hinaus agiert „Zinsfox“ auch über die Website plutus-capital.com, vor welcher die BaFin bereits am 14. Dezember 2023 gewarnt hatte.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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